FD 2.50 – Sozialarbeit für die Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit (w/m/d)
Jetzt bewerbenStellenbeschreibung
Im Fachdienst 2.50 – Soziales und Wohnen, Abteilung Wohnen und Refinanzierung
ist in derZentralen Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfen (ZF) die Stelle der
Sozialarbeit (w/m/d) für die Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit
ab sofort in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist zunächst befristet bis zum
31.12.2027.
Eine unbefristete Weiterbeschäftigung bei der Stadt Remscheid wird im
Anschluss angestrebt, kann aber derzeit nicht garantiert werden.
Die Stelle ist ein wichtiger Baustein im Förderprojekt der vom Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
initiierten Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!".
Sie ist im Stellenplan nach S 12 TVöD-SuE ausgewiesen.
Die ZF hat die Aufgabe, Haushalten bei drohendem Wohnungsverlust – etwa wegen
einer Zwangsräumung – Hilfe zu leisten beim Erhalt der Wohnung oder bei der
Beschaffung von Ersatzwohnraum. Ist der Wohnungsverlust nicht mehr abzuwenden
oder bereits eingetreten, werden die Betroffenen in städtischen
Obdachlosenunterkünften ordnungsbehördlich untergebracht und dabei unterstützt,
wieder einen eigenen Mietvertrag zu erlangen.
Sie wirken in einem multifunktional aufgestellten und engagierten Team aus
verschiedenen Berufsfeldern an dieser verantwortungsvollen Aufgabe mit. Ihre
Schwerpunkte dabei sind
- Kontaktaufnahme durch aufsuchende Hilfen
- sozialarbeiterische und hauswirtschaftliche Falldiagnose
- summarische Prüfung sowie Einleitung finanzieller Hilfsmöglichkeiten durch
Dritte, die geeignet sind, die Wohnungsversorgung zu sichern und zu
stabilisieren, Haushaltsberatung, Einkommenssicherung
- persönliche Hilfen, daraus folgend Prüfung und Einleitung spezieller Hilfen
durch Dritte, die geeignet sind, die gesamte Lebenssituation zu stabilisieren
und zu verbessern
- Mitwirkung an Betreuungsverfahren, insbesondere deren Anregung
- Anregung der Übernahme von Mietschulden nach §§ 22 (8) SGB II, 36 SGB XII,
Verfahrensüberleitung an die Leistungsstellen der städtischen Grundsicherung
bzw. des Jobcenter Remscheid
- Koordinierung aller Hilfsmaßnahmen in einem Hilfeplanverfahren
Sie nehmen durch aufsuchende Hilfen Kontakt zu den hilfebedürftigen
Haushalten auf und erstellen eine Falldiagnose. Dabei beurteilen Sie den
vorhandenen Grad der gesellschaftlichen Integration und schätzen die Fähigkeit
der Hilfesuchenden zu deren Festigung und Ausbau ein. Sie prüfen die
Erforderlichkeit spezieller Hilfen durch Dritte, die geeignet sind, die gesamte
Lebenssituation zu stabilisieren und zu verbessern und stellen die Einleitung
dieser Hilfen sicher. Dabei geht es insbesondere um Integrationshilfen bei der
Erlangung und beim Erhalt einer Wohnung, die Herstellung einer sprachlichen
Kommunikationsbasis, den Aufbau einer Vertrauensbasis im Hinblick auf
kulturelle Besonderheiten und erforderlichenfalls die Vermittlung einer
Ankommenskultur. Sie leisten konkrete Unterstützung z. B. bei der Anmeldung der
Kinder in Kindergärten und Schulen, der Beantragung von Jobcenterleistungen,
beim Abschluss von Versorgungverträgen und begleiten Wohnungssuchende zu allen
weiteren geeigneten Fachstellen, Ämtern und Beratungsangeboten. Sie nehmen
Kontakt auf und kooperieren mit dem kommunalen Integrationszentrum. Falls
erforderlich, vermitteln Sie die langfristige wohnbegleitende Unterstützung
geeigneter Anbieter.
Sie unterstützen beim Kennenlernen und (Wieder-)Erlernen der Wohnkultur, z.
B. Handhabung und Bedienung von Sanitär- und Kücheneinrichtung, Vermittlung der
gemeinschaftlichen Ordnung (Hausordnung), richtigem Heizen und Lüften. Sie
vermitteln zwischen Neu- und Bestandsmietern und stellen eine Kommunikation
untereinander her, indem Sie z. B. Mieterworkshops und gemeinsame Aktivitäten
organisieren. Sie erkennen präventiv Konfliktsituationen, leiten zur
Herstellung und Wahrung Friedens in der Hausgemeinschaft an.
Zur Problemlösung erstellen Sie eine gemeinsame Fallplanung mit der im Team
der ZF angesiedelten Immobilienfachkraft und setzen die Planung in enger
Abstimmung mit dieser um.
Sie führen routiniert und mit Einfühlungsvermögen persönliche Gespräche,
Telefonate und fachspezifischen Schriftverkehr sowohl mit den Betroffenen in
einem Wohnungsnotfall als auch mit externen Kooperationspartnern (z. B.
Caritasverband, Jobcenter) und Vermietern. Die in der Immobilienwirtschaft
erforderlichen Rechtskenntnisse bringen Sie mit bzw. erwerben sie kurzfristig.
Ihr Bewerberprofil deckt ferner folgende Voraussetzungen ab:
- Eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung der Fachrichtung
Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Diplom oder Bachelor B.A.) oder
- mehrjährige Berufserfahrung in einer damit vergleichbaren Tätigkeit bei
einem Sozialleistungsträger oder Verband der Sozialen Hilfe.
- Ein offenes, verbindliches Auftreten und eine gute Kommunikationsfähigkeit
(schriftlich wie mündlich) sowie
- Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit.
- Die sichere Beherrschung der Standardsoftware (MS-Office) sowie die
Bereitschaft zum kurzfristigen Erwerb der erforderlichen Kenntnisse
fachspezifischer Softwarelösungen.
Wünschenswert wäre:
- Eine Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, Ihren privateigenen
PKW unter Erstattung der üblichen Wegstreckenentschädigung einzusetzen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Kulessa Tel. 02191/16-3837 und Frau
Bernshausen, Tel. 02191/16-3797 gerne zur Verfügung.
Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 29.10.2026 Ihre Bewerbung
ausschließlich
online
über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheideinzureichen sowie ihre
besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.
Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller
Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch
bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig
von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung,
Behinderung oder sexueller Identität.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen.
Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die
Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des
Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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