VollzeitGesundheit & Pflege

Stellvertretende Wohngruppenleitung

Altenzentren der Stadt Solingen gGmbHSolingenvor 1 Woche
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Stellenbeschreibung

Stellvertretende Wohngruppenleitung (w/m/d)

im Gerhard-Berting-Haus in Solingen-Wald

in Vollzeit

ab 01.01.2027 

Entgeltgruppe P10 TVöD (4184,40-4960,96 Euro)

Ihre Rolle bei uns

  • Sie vertreten die Wohngruppenleitung bei Abwesenheit und stellen einen reibungslosen Ablauf im Wohngruppenalltag sicher.
  • Sie unterstützen die Wohngruppenleitung bei der Organisation und Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe sowie bei der Sicherstellung unserer Pflege- und Betreuungsqualität.
  • Sie wirken mit bei der Dienstplanung und der Dienstbesetzung bei kurzfristigen Personalausfällen.
  • Sie begleiten die Einarbeitung neuer Mitarbeitender und unterstützen die fachliche Anleitung im Team.
  • Sie unterstützen das Pflegegradmanagement und achten auf eine nachvollziehbare Pflegedokumentation.
  • Sie übernehmen pflegerische Aufgaben, koordinieren Maßnahmen und delegieren Aufgaben im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten.

Sie bringen mit

  • Eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft.
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Pflege.
  • Freude daran, Verantwortung zu übernehmen und die Wohngruppenleitung im Alltag aktiv zu unterstützen.
  • Organisationsgeschick, eine strukturierte Arbeitsweise und ein gutes Gespür für die Zusammenarbeit im Team.
  • Sichere PC-Grundkenntnisse; Erfahrungen mit DAN-Touch und dem Dienstplanprogramm CGM sind von Vorteil.

Das dürfen Sie erwarten

Eine starke Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes, mit den Vorteilen des TVöD sowie darüberhinausgehende Bonus-Angebote in einem freundlichen und werteorientierten Arbeitsumfeld.

Bei Interesse bewerben Sie sich (vorzugsweise per E-Mail) unter der Anschrift:

Altenzentren der Stadt Solingen gGmbH

Geschäftsleitung

Schweriner Str. 10

42719 Solingen

Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen die Einrichtungsleitung, Herr Lork, Tel. 0212-23216900 oder per E-Mail m.lork@atz-solingen.de. 

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.

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